Um das Tierheim Kranenburg in Ihrem Testament zu berücksichtigen, müssen folgende Formalien beachtet werden:
Fassen Sie Ihr Testament handschriftlich ab (mit Datum) und mit Vor- und Nachnamen sowie ggfl. auch Geburtsnamen. Unterschreiben und Ort und Datum müssen angefügt sein.
Wahlweise zu dem von Ihnen persönlich erfassten Testament können Sie das Testament auch von einem Notar errichten, von diesem beurkunden und sodann in Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht geben lassen.
Wichtig ist die genaue Nennung unseres Vereins, der das Tierheim betreibt:
Tierheim Kranenburg e.V., Keekener Str. 40, 47559 Kranenburg