Mitglied Plus

Wir empfinden eine Hundehaftpflicht als empfehlenswerte Risikoabsicherung. Es ist ratsam und verantwortungsbewusst eine solche abzuschließen.

Die Mitgliedschaft plus beinhaltet eine Tierhalterhaftpflicht und Tierhüterhaftpflichtversicherung im Rahmen einer Gruppenversicherung mit einem namhaften deutschen Versicherer für einen spezifizierten Hund aus dem Tierheim Kranenburg.

Ich kann dadurch folgende Vorteile nutzen:

  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Gruppenversicherung
  • Hilfestellung bei Fragen
    • der Hundehaltung
    • der Hundegesundheit
    • der Hundeernährung
    • der Hundeerziehung
  • Anmeldung im Tiersuchregister

Bedingungen

(Stand: 01. April 2021)

Der Beitrag beinhaltet

1. die Tierhalterhaftpflicht und Tierhüterhaftpflicht im Rahmen einer Gruppenversicherung mit einem namhaften deutschen Versicherer für einen spezifizierten Hund,

2. Hilfestellung in Fragen der Tierhaltung und zur Erhaltung der Tiergesundheit,

Der Beitrag beläuft sich zurzeit auf 49,00 EURO jährlich.

Der jeweilige Beitrag gilt für ein Jahr ab dem Beitrittsdatum und ist im Todesfalle des Hundes nicht rückzahlbar, auch nicht anteilig. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft plus jeweils 3 Monate zum Vertragsende erfolgt ist

a) seitens des Mitgliedes plus oder

b) seitens des Tierheim Kranenburg e.V.

c) durch Beendigung der Pflegevereinbarung mit dem Tierheim.

Maßgebend für die Tierhalter sind die Versicherungsbedingungen des Versicherers, die dem Mitglied plus bekannt sind und hiermit ausdrücklich vom Mitglied plus anerkannt werden. Die Pauschaldeckungs-summen betragen 10.000.000 EURO für  Personen- und Sachschäden und 100.000,00 EURO bei Vermögensschäden.

Im Schadensfalle wird das Mitglied plus den Tierheim Kranenburg e.V. innerhalb von 24 Stunden nach dem Schadensereignis über den Schadenshergang und den Schadensumfang verständigen, damit der Obliegenheit der unverzüglichen Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer genüge getan werden kann. Erfolgt diese Schadensmeldung nicht rechtzeitig, ist der Verlust der Versicherungsleistung und der daraus gegebenenfalls resultierende Schaden allein vom Mitglied zu tragen. Auch nachfolgend ist er verpflichtet, alle zur Erlangung des Versicherungsschutzes erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen herauszugeben sowie Handlungen durchzuführen.

Sonstige Bedingungen:

1. Wird der fällige Beitrag nicht ordnungsgemäß zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres bezahlt, endet die Mitgliedschaft plus automatisch, wenn nach der 1. Erinnerung innerhalb von 10 Tagen keine Zahlung auf dem bekannten Konto des Tierheims eingeht. Die Beendigung der Mitgliedschaft plus wird nachfolgend schriftlich seitens des Tierheim Kranenburg e.V. bestätigt werden.

2. Erhöht der Tierheim Kranenburg e.V. den Grundbeitrag, hat das Mitglied plus ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung.

3. Im Schadensfall bei Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung als Tierhalter oder Tierhüter hat der Tierheim Kranenburg e.V. oder das Mitglied das Recht zur fristlosen Kündigung.

4. Leistungen des Tierheim Kranenburg e.V. können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Beitrag ordnungsgemäß bezahlt wurde.

5. Der Beitrag ist im Voraus zu bezahlen. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Monates fällig, in dem ein neues Beitragsjahr der Mitgliedschaft beginnt. Für Schadensfälle besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn der Beitrag ordnungsgemäß bezahlt wurde. Bei späterer Zahlung gilt ein Leistungsanspruch nicht rückwirkend, sondern erst ab Eingang des Beitrages.Ich bin ein Textblock. Klicken Sie auf den Bearbeiten Button um diesen Text zu ändern.

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